Klarstellung!

Der Cannabis-Anbau mit einem Tetra-hydro-cannabinol-Gehalt (THC-Gehalt)
von 0,3 Prozent und mehr ist in der BRD und weiteren Ländern verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Nur mit zwei Hanf-Arten ist es möglich diese Grenze zu überschreiten: Cannabis sativa und Cannabis indica.
Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist es in der BRD weiterhin verboten, mit aus Cannabis gewonnen Rausch-Substanzen zu handeln oder diese zu besitzen. Jedes deutsche Bundesland hat die Möglichkeit, davon abweichend eine "geringe Menge" zu definieren. Bei einem Besitz von 6-15 g (brutto) Cannabis wird in der Regel trotz Verbots ein Strafverfahren zwar zunächst eingeleitet, dann aber eingestellt, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen ist.
Lediglich Mecklenburg-Vorpommern hat nicht von der Möglichkeit zur Festlegung einer solchen geringen Menge Gebrauch gemacht. Hier wird nach Einzelfallprüfung entschieden, ob das Verfahren eingestellt werden kann. Einstellungen erfolgten bisher lediglich in "wenigen besonders gelagerten Einzelfällen, in denen die Beschuldigten nicht mehr als fünf Gramm Haschisch in Besitz hatten". (Justiz-Ministerium Mecklenburg-Vorpommern 2004)
Pratzke.de dient nur zur Unterhaltung. Niemand wird durch pratzke.de aufgefordert, gegen die in seinem Land geltenden Gesetze zu verstoßen!

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